- Kommunalkredit
- Kom|mu|nal|kre|dit, der:von Gemeinden od. Gemeindeverbänden aufgenommener Kredit.
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Kommunalkredit,Kredit, der Gemeinden u. a. öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften gewährt wird. Im weiteren Sinn werden auch den Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, öffentlich-rechtliche Stiftungen) zur Verfügung gestellte oder von ihnen verbürgte Kredite an privatrechtliche Schuldner (»unechte Kommunalkredite«) dazu gezählt. Kommunalkredite werden nach Verwendungszweck und Fristigkeit untergliedert. Kurzfristige Kommunalkredite werden v. a. von Sparkassen und Landesbanken gewährt; mittel- und langfristige Kommunalkredite (Kommunaldarlehen) zur Finanzierung öffentlicher Investitionen werden entweder durch Hypothekenbanken und Realkreditinstitute (Kommunalobligationen) oder direkt über den Kapitalmarkt durch Ausgabe von Schuldverschreibungen bereitgestellt (Kommunalanleihen). öffentliche Schulden.* * *
Kom|mu|nal|kre|dit, der: von Gemeinden od. Gemeindeverbänden aufgenommener Kredit.
Universal-Lexikon. 2012.